Wir beraten und vertreten seit 2004 global aufgestellte Zulieferer der Automobilindustrie, die sicherheitsrelevante Produkte herstellen und weltweit vertreiben. Die branchentypischen Besonderheiten dieses Industriezweiges, die notwendig bei der Verhandlung von Verträgen, bei Gewährleistungsfragen, bei Regressen etc. zu beachten sind, sind uns daher vertraut. Hierzu zählen u.a sehr komplexe Vertragswerke, Abstimmungen mit den Herstellern und Versicherern vor beabsichtigten Rückrufen oder bei Produkthaftungsfragen.
Im Bereich Vertragsrecht gestalten und verhandeln wir Lieferverträge mit OEMs oder Teilezulieferern und eigenen Lieferanten, Forschungs-, Entwicklungs- und Lizenzverträge, Werkzeugverträge sowie Miet- und Konsignationslagerverträge. Auch prüfen und erstellen wir allgemeine Einkaufs- und Lieferbedingungen für diverse Automotive-Handelsgeschäfte in mehreren Sprachen.
Produkthaftungs- und Patentverletzungsklagen sind im Automotivebereich häufig anzutreffen, vor allem in den USA. Wenn dabei auch Produkte oder Patente der von uns betreuten Firmen angegriffen wurden, organisieren wir die Rechtsverteidigung in enger Abstimmung mit dem Haftpflichtversicherer. Dies kann im Einzelfall bedeuten: Anträge bei deutschen Gerichten zur Verhinderung der Zustellung einer ausländischen Klage, sorgfältige Auswahl ausländischer Kanzleien sowie umfassende Sachverhaltsermittlung in Deutschland und (meist englische) Aufbereitung des Materials für die ausländische Rechtsverteidigung.