Als Compliance bezeichnet man die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien durch Unternehmensleitung und Mitarbeiter. In- und ausländische Strafverfolger und (Kartell-) Behörden erwarten, daß jedes Unternehmen über eine funktionierende Organisation verfügt, um Regelverstöße frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden. Werden entsprechende Maßnahmen nicht getroffen, so können im Falle von schweren unternehmensbezogenen Regelverstößen (z.B. Korruption, Mobbing, Kartellabsprachen) die Unternehmensleitung und das Unternehmen selbst zu empfindlichen Strafen oder Bußgeldern verurteilt werden, die deutlich höher ausfallen können als bei vergleichbaren Delikten, die in Unternehmen mit einem funktionierenden Compliance Management Systems (CMS) begangen wurden.
Seit 2008 unterstützt unser Büro als Co-Schriftleitung die im C.H. Beck Verlag erscheinende Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ), die vor allem auf praxisnahe Empfehlungen zur Haftungsvermeidung in Unternehmen spezialisiert ist. Weitere Informationen zur Corporate Compliance Zeitschrift finden Sie unter:
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