Unser Büro verfügt über eine langjährige Prozeßpraxis in Zivil- und Handelssachen. Wir vertreten unsere Mandanten vor deutschen Gerichten oder Schiedsgerichten und unterstützen sie, wenn sie sich auf gerichtliche Verfahren im Ausland (insbesondere in den USA) einstellen müssen. Dann könnten die bei uns verfügbaren Sprachen (Deutsch und Englisch) von Vorteil sein, da in Verfahren mit internationalem Hintergrund regelmäßig Dokumente zu prüfen sind, die in verschiedenen Sprachen erstellt worden sind.