Wir beraten Unternehmen und Kaufleute mit Schwerpunkt im internationalen Vertragsrecht. Dabei prüfen und gestalten wir komplexe Verträge, vornehmlich mit internationalem Bezug, d.h. auch in englischer Sprache und unter Anwendung ausländischen Rechts. Dazu gehören Kauf-, Liefer-, und Werkverträge, Entwicklungs- und Lizenzverträge sowie Versicherungs- und Dienstleistungsverträge. Wir entwerfen firmenspezifische Allgemeine Einkaufs- und Verkaufsbedingungen und beraten in Gewährleistungsfällen.
Unser Leistungsangebot im Gesellschaftsrecht richtet sich an Unternehmen, Geschäftsführungen oder Gesellschafter und umfaßt die rechtliche Begleitung bei Gesellschaftsgründungen, Umstrukturierungen und Liquidationen von Gesellschaften. Auch unterstützen und begleiten wir unsere Mandanten bei der Organisation von Unternehmenstransaktionen von der Erstellung von Absichtserklärungen, über die rechtliche Due Diligence bis zur Mitwirkung an der Kaufvertragsgestaltung und der Überwachung der Vertragserfüllung (Closing). Hinzu kommt die Beratung bei der Erstellung oder Anpassung von Compliance Programmen » und im Zusammenhang mit der Prüfung von Ansprüchen im Rahmen einer möglicher Managerhaftung ».