Korrespondierend mit unserem Tätigkeitsschwerpunkt Haftpflichtrecht sind wir im Bereich Versicherungsrecht überwiegend auf dem Gebiet der Haftpflichtversicherung tätig. Das Fehlen eines wirksamen Versicherungsschutzes kann für die mit Haftpflichtfällen konfrontierten Personen oder Unternehmen existenzbedrohend werden. Dies beginnt schon mit den erheblichen Kosten einer professionellen Rechtsverteidigung. Da Haftpflichtversicherer regelmäßig zurückhaltend sind, bei Eintritt eines Versicherungsfalles dem/den Versicherten zuzusichern, daß der Fall von der jeweiligen Police auch gedeckt sei, ist eine genaue Analyse der für Laien nicht immer verständlichen, konkret vereinbarten Versicherungsbedingungen erforderlich, um das Risiko der Fehleinschätzung des von der Police erfaßten Deckungsbereichs zu minimieren.
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen der Haftpflichtversicherung.