Die Geschäftsleitung von Kapitalgesellschaften haftet nach deutschem Recht für Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft persönlich und unbegrenzt. Die Prüfung von Ansprüchen eines Unternehmens gegen amtierende oder ehemalige Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte wegen möglicher Pflichtverletzungen, oder die Verteidigung von Geschäftsführern pp. gegen derartige Ansprüche ist in der Regel außerordentlich komplex. Häufig sind dabei Geschäftsvorfälle zu prüfen, die viele Jahre zurückliegen und nur noch schwer rekonstruierbar sind, wenn überhaupt noch Zugang zu wichtigen Dokumenten, Dateien etc. besteht.
Das Bestehen einer D&O-Versicherung ist dabei für beide Seiten von Bedeutung: Eine nennenswerte Versicherungssumme ist häufig Voraussetzung dafür, daß die Gesellschaft Schadensersatzansprüche mit bedeutendem Kostenaufwand verfolgt. Auf der anderen Seite ist die vom D&O-Versicherer gewährte Abwehrdeckung für die von der Gesellschaft - oder Dritten (z.B. Insolvenzgläubigern) - in Anspruch genommenen Personen regelmäßig die einzige Möglichkeit, die Finanzierung der kostspieligen Rechtsverteidigung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten zu müssen.
Wir verfügen hier über langjährige Erfahrung mit derartigen Fällen, die wir in einer Vielzahl von nationalen und internationalen Verfahren gemacht haben.